Galgenfrist
War da nicht was? Die Tanne im Innenhof sollte doch dieses Jahr den Kirchsaal als Weihnachtsbaum schmücken. Und nun steht sie am 22.12. immer noch? Es gab eine Planänderung. Wenn man genau hinguckt, sieht man, dass der Baum einiges größer als der Kirchsaal im Hintergrund ist. Es hätte also nur die Spitze Verwendung finden können. Oder besser: Die Spitzen, denn es sind gleich zwei, womit auch schon ein Teil des Problems beschrieben wäre. Kurzum, im Kirchsaal wird dieses Jahr zu Weihnachten doch ein anderer, etwas schöner gewachsener Tannenbaum stehen. Und die Tanne im Hof hat noch einmal eine Galgenfrist bekommen. Denn gefällt werden muss sie leider dennoch, spätestens, wenn es den zweiten Bauabschnitt der Reihenhausbebauung geht.